In Hamburg wie auch in vielen anderen Bundesländern laufen die
Rechtsverordnungen für die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen aus.
Ab dem 01.02.2023 wird der an unserer Schule seit Frühjahr 2020 geltende
Muster-Corona-Hygieneplan aufgehoben. Damit entfallen in Hamburg alle
darin enthaltenen Coronabeschränkungen wie das Tragen von Masken im
Nahverkehr oder die Isolationspflicht für Corona-Infizierte.
Mit dem Ende der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen gilt alle Schülerinnen
und Schüler wieder ohne Einschränkung die Schulpflicht. Sollten
Sorgeberechtigte ihre Kinder davon befreien wollen, gelten die üblichen
Regelungen nach dem Hamburgischen Schulgesetz.
Solange der Vorrat reicht können unsere Schülerinnen und Schüler zur
freiwilligen Testung unsere Restbestände an Corona-Schnelltests nutzen.
Der Leitungskreis
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