Eltern vertreten Eltern

Die Elternvertreter*innen

Am ersten Elternabend eines neuen Schuljahres werden in jeder Klasse zwei Elternvertreter*innen (ggf. deren Vertretung) für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Die Elternvertreter*innen sind Ansprechpartner sowohl für die Lehrer*innen und Lehrer, als auch für die Elternschaft. Sie unterstützen, vermitteln und beraten und sind selbstverständlich an die Schweigepflicht gebunden. Die Elternvertreter*innen bereiten außerdem Elternabende mit vor und nehmen an den Klassenkonferenzen des Lehrerkollegiums teil.

Die Elternvertreterkonferenz setzt sich aus den Elternvertreter*innen der einzelnen Klassen zusammen und trifft sich einmal im Monat.
 

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